Sprechstunden:
Wenn Sie zu mir Kontakt aufgenommen haben, melde ich mich bei Ihnen und bieten Ihnen, sofern mir zeitlich möglich,
ein bis drei Sprechstunden an (bei Kindern und Jugendlichen plus zwei mit Bezugspersonen). Privat Versicherte starten direkt mit den probatorischen Sitzungen. In diesen 50- minütigen Gesprächen soll festgestellt werden, ob eine Psychotherapie notwendig ist. Sollte sich herausstellen, dass ich Ihnen keinen Therapieplatz anbieten kann oder Sie die Therapie nicht bei mir durchführen möchten, können Sie sich mit der Bescheinigung aus der Sprechstunde an die „Terminservicestelle“ der Kassenärztlichen Vereinigung wenden. Dort werden Termine für Sprechstunden und freie Therapieplätze vergeben.
Probatorische Sitzungen:
Wenn ich Ihnen einen Therapieplatz anbieten kann und Sie mit mir arbeiten möchten, folgen die probatorischen Sitzungen. In vier 50- minütigen Terminen (bei Kindern und Jugendlichen plus zwei mit Bezugspersonen),
klären wir Ihre Themen, die zu behandelnde Diagnose und welche Therapieziele Sie erreichen möchten.
Kurzzeit- / Langzeittherapie:
Anschließend kann eine Kurzzeit oder Langzeittherapie beantragt werden. Für gesetzlich Versicherte besteht eine Kurzzeittherapie aus 2×12 Sitzungen (bei Kindern und Jugendlichen plus 2×3 mit Bezugspersonen)
und eine Langzeittherapie aus 60 Sitzungen (plus 15 mit Bezugspersonen), die bei entsprechendem Bedarf auf bis zu 80
verlängert werden können. Eine Kurzzeittherapie kann in eine Langzeittherapie umgewandelt werden, wenn es sich im Verlauf herausstellt.
Privat Versicherte müssen bei ihrer Versicherung bzw. bei der Beihilfe die konkreten Bedingungen für eine Psychotherapie erfragen.